Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Bundesrat berät über neues IT-Sicherheitsgesetz

11.02.15 18:03

Der Bundesrat hat am 06.02.2015 unter dem Tagesordnungspunkt 18 den Entwurf der Bundesregierung zum IT-Sicherheitsgesetz beraten.
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme erreichen. Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, sieht der Entwurf daher vor, insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen – wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens – zu verpflichten, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten und dem BSI Sicherheitsvorfälle zu melden. Auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger soll verbessert werden. Daher verpflichtet der Entwurf die Telekommunikationsanbieter mit Schlüsselrollen für die Sicherheit des Cyberraums, IT-Sicherheit nicht nur zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der personenbezogenen Daten, sondern auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Die Umsetzung der Sicherheitskonzepte in den Unternehmen ist von der Bundesnetzagentur regelmäßig zu überprüfen.

Quelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/930/erl/18.pdf?__blob=publicationFile&v=1