Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Wie GEMAin! EuGH entscheidet: Kein Gebietsschutz für nationale Verwertungsgesellschaften

22.04.13 21:06

Die GEMA ist zusammen mit zwanzig anderen Verwertungsgesellschaften aus ganz Europa erfolglos vor dem EuGH geblieben. Dort wollten die Verwertungsgesellschaften eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 aus der Welt schaffen. Die EU-Kommission hatte damals in einem Beschwerdeverfahren (damals noch nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen, heute: Artikel 101 EUAV und Artikel 53 EWR-Abkommen) entschieden, dass ein Gebietsschutz für Verwertungsgesellschaften über die Verbreitung von Werken per Internet, Satellit und Kabel ungültig sei und zudem Urhebern die Mitgliedschaft in mehreren Gesellschaften eingeräumt. Nach der Entscheidung des EuGH können Urheber nun auch weiterhin einen Vertrag mit beliebigen verwertungsgesellschaften machen. Der angestrebte Gebietsschutz für GEMA und Co. wurde abgelehnt und für unzulässig befunden. EU-weite Musiklizenzen bleiben somit auch künftig möglich. Einzig die damals von der EU-Kommission getroffene Feststellung, dass die europäischen Verwertungsgesellschaften eine abgestimmte Verhaltensweise zur Behinderung des Wettbewerbs an den Tag gelegt hätten, wurde vom EuGH kassiert. Daher auch die Teilnichtigkeit der Kommissions-Entscheidung.