Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Clean IT Best Practices: comments from the perspective of fundamental rights

17.05.13 18:13

Das Tilburg Institute for Law, Technology, and Society der Universität Tilburg in den Niederlanden hat unter dem Titel „Clean IT Best Practices: comments from the perspective of fundamental rights“ einen 55-seitigen Bericht veröffentlicht, der sich mit den Auswirkungen des EU-Projekts „Clean-IT“ auf die Grundrechte befasst. Das Projekt „Clean IT“ befasst sich mit der Nutzung des Internets zu terroristischen Zwecken. Zu selbigem Projekt wurde im Januar ein Bericht veröffentlicht in dem über mögliche Strategien und Vorgehensweisen sowie Ergebnisse aus Dialogen mit verschiedenen Expertengruppen und Interessenvertretern berichtet wurde. Dabei kommen die Tilburger Rechtsexperten zu einem kritischen Ergebnis. So seien die Strategien der Clean-IT bislang nicht zufriedenstellend in Hinblick auf mögliche Eingriffe in (Grund)Rechtspositionen überprüft worden. Vielmehr böten sie zu große Interpretationsspielräume, die keinen verbindlichen und rechtssicheren Rechtsrahmen garantierten.