Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Nächstes Kapitel in der Auseinandersetzung ULD vs. Facebook

21.02.13 14:23

Wie bereits hier berichtet (siehe unter anderem Nachricht vom 24.12.12) wendet sich das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) aktiv gegen die von Facebook geforderte Klarnamenpflicht. So hatte das ULD eine Verfügung zur Erlaubnis von pseudonymen Konten ausgesprochen und auch die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet. Gegen eben diese Verfügung – bzw. Verfügungen (das ULD hatte sowohl gegen Facebook Inc. als auch Facebook europe eine entsprechende Verfügung ausgesprochen) hat sich Facebook gerichtlich nun durchsetzen können. So stellte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, das einzige Verwaltungsgericht im Bundesland Schleswig-Holstein mit Sitz in Schleswig, auf Antrag von Facebook im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen die Verfügungen des ULD wieder her. Die Klarnamenpflicht bleibt somit vorerst bestehen. Das ULD will nach eigenen Angaben die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht anfechten und Beschwerde einlegen.