Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Keine Entfernung von Video eines Arbeitnehmers von Homepage des Arbeitgebers

18.03.15 13:40

Bildnisse von Arbeitnehmern (hier: Kurze Sequenz in Werbefilm eines Handwerksunternehmens) dürfen grds. gem. § 22 KUG nur mit deren schriftlicher Einwilligung auf der Unternehmenshomepage des Arbeitgebers veröffentlicht werden.
Die einmal erteilte Einwilligung erlischt laut Bundesarbeitsgericht (BAG) aber nicht automatisch mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis. Dies Entschied das BAG nun in einem Fall. Die Klage des Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber hatte von dem Arbeitsgericht teilweise Erfolgt, war aber in der zweiten Instanz vom Landesarbeitsgericht schon sollständig abgewiesen worden. Dieses Urteil bestätigte das BAG nun dem Grunde nach. Eine Einwilligung könne zwar grds. widerrufen werden, dazu müsse aber ein besonderer plausibler Grund vorliegen. Einen solchen sah das BAG im Vorliegenden Fall nicht als gegeben an: Der Kläger habe vielmehr überhaupt keine Angaben dazu gemacht, warum das Video zu löschen sei.


Pressemitteilung des BAG:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2015&nr=17908&pos=0&anz=8&titel=Ver%F6ffentlichung_von_Videoaufnahmen_eines_Arbeitnehmers_-_Einwilligungserfordernis