Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Domainrecht: Name plus "-schaden.de" keine Verletzung des Namensrechts
11.11.15 12:59Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verwendung des Namens einer Anlagegesellschaft keine Verletzung des Namensrechts der Gesellschaft ist, wenn dem Namen noch der Zusatz "-schaden" angefügt ist.
Ein Rechtsanwalt hatte zur Gewinnung von Kunden eine solche Domain registriert und geschädigten Kunden auf der verlinkten Internetseite rechtliche Hilfe angeboten. Das OLG Frankfurt sah durch den Zusatz keine Verwechslungsgefahr gegeben. Auch einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch verneinte das OLG. Die Tätigkeitsfelder der Anlagegesellschaft und des Rechtsanwalts lägen derart weit auseinander, dass es an einem für ein konkretes Wettbewerbsverhältnis erforderlichen Branchennähe fehle.
Urteil des OLG Frankfurt im Volltext in der Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen