Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Schlussanträge im Fall „Scarlet Extended“

04.05.11 18:19

In dem Verfahren Scarlet Extended / Société belge des auteurs compositeurs et éditieurs, das gegenwärtig vor dem EuGH anhängig ist, hat der Generalanwalt Cruz Villalón jüngst seine Schlussanträge vorgelegt. Das Verfahren war vom Cour d'appel de Bruxelles an den EuGH herangetragen worden, da sich dieser mit der Frage konfrontiert sah, ob das Unionsrecht und insbesondere die durch die Grundrechtecharta garantierten Grundrechte es einem nationalen Gericht erlauben, eine Maßnahme gegen einen Anbieter von Internetzugangsdiensten in Form einer Anordnung zu erlassen, ein Filter- und Sperrsystem für elektronische Übermittlungen einzurichten. Das Unternehmen Scarlet Extended war zuvor wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt worden, die künftig mittels eines Filter- und Sperrsystems unterbunden werden sollten. Gegen dieses Urteile wandte sich das Unternehmen an den Cour d'appel de Bruxelles. Nach Ansicht des Generalanwalts verletzt die in dem Urteil ausgesprochene Anordnung gegen die Grundrechte bzw. stelle einen Eingriff in diese dar. Die Anordnung müsse daher die Voraussetzungen für die Einschränkung der Ausübung der in der Grundrechtecharta vorgesehenen Rechte einhalten. Hierzu bedürfe es insbesondere einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche läge in dem in Belgien verorteten Fall wohl nicht vor.