Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Samsung

11.11.15 12:57

Die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) hat gegen Samsung Klage eingereicht. Das geht aus einer von der VZ NRW veröffentlichten Pressemitteilung hervor.

Grund für die Klage sind die Voreinstellungen der von Samsung vertriebenen "Smart TV". Bei diesen handelt es sich um internetfähige Fernsehgeräte, bei denen etwa über Apps auch Inhalte (Videos, kleine Spiele) über das Internet konsumiert werden können. Die Geräte unterstützen auch den HbbTV-Standard, der es dem Nutzer ermöglicht auch normalen Fernsehbetrieb Zusatzfunktionen zu nutzen. So können etwa verpasste Sendungen auch später noch angesehen werden oder Informationen über das laufende Programm abgefragt werden.

Samsung programmiert die Geräte der SmartTV-Reihe von Hause aus so, dass umfangreiche Nutzungsdaten an Samsung weitergeleitet werden. Über den HbbTV-Standard werden schon ein Inbetriebnahme des Geräts etwa die IP-Adresse des Geräts an Samsung weitergeleitet. Dadurch wird das Gerät für Samsung identifizierbar. Laut VZ NRW werden die Nutzer dabei weder nach einer Einwilligung gefragt, noch transparent informiert. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstößt dies gegen das Datenschutzrecht.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW