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17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

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17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

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Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

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02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

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02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Neue Bedingungen für öffentlichen Einkauf von Software

27.07.15 11:23
  • Aktualisierte Musterverträge von BMI und Bitkom für die öffentliche Hand
  • Überlassung und Pflege von Standardsoftware neu geregelt
  • Technische No-Spy-Klausel wird eingeführt

Berlin, 16. Juli 2015 - Vertreter der öffentlichen Hand und des Digitalverbands Bitkom haben sich auf neue Einkaufsbedingungen für IT-Standardsoftware verständigt. Für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware steht nun ein aktualisiertes Paket an Musterverträgen zur Verfügung: die so genannten „EVB-IT Überlassung A und Pflege S“. Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT) umfassen insgesamt zehn Vertragstypen, die von Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen und sonstigen öffentlichen Organisationen bei der Auftragsvergabe genutzt werden, darunter zwei für Standardsoftware. Diese sind nun überarbeitet worden. „Öffentliche Hand und IT-Anbieter haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, dass die Überlassung und Pflege von Standardsoftware gut funktioniert. Standardsoftware wird schließlich in der gesamten Verwaltung über alle Behörden und Einrichtungen hinweg eingesetzt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Wir begrüßen sehr, dass es erneut gelungen ist, ausgewogene und praxistaugliche Regelungen zu vereinbaren.“

Der Leiter der Bitkom-Verhandlungsdelegation, Helmut Poder, Computacenter, erklärt: „Das hier geschnürte Paket mit seinen neuen Vertragsvarianten räumt der IT-Wirtschaft neue Chancen und der öffentlichen Hand mehr Spielräume ein – beides kommerziell und rechtlich abgesichert. Zudem erhöht eine neue technische No Spy Klausel die Sicherheit der IT-Infrastruktur. Sicherheit hat aber auch ihren Preis. Soweit der hier errungene Kompromiss bei den Bietern zu höherem Aufwand führt, sollte dies den öffentlichen Auftraggebern bewusst sein und etwa bei der Verfahrensgestaltung beachtet werden. Die neue Regelung ist als Anstoß für globalere Anstrengungen zu sehen, um schadenstiftende Software und ungewolltes Ausspähen dauerhaft auszuschließen.“

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt und dazu mit dem Bitkom verhandelt. Angesichts der Milliardenbeträge, die der öffentliche Sektor in Informationstechnik und deren sichere Anwendung jährlich investiert, kommt diesen Bedingungen für alle Beteiligten enorme Bedeutung zu.

Die neuen Musterverträge sowie alle weiteren Muster aus der EVB-IT Vertragsfamilie stehen unter cio.bund.de kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Neue-Bedingungen-f%C3%BCr-%C3%B6ffentlichen-Einkauf-von-Software.html