Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Urteil des Verfassungsgerichts zu Videoüberwachung am Arbeitsplatz

28.03.13 20:51

Im spanischen Amtsblatt vom 12. März 2013 ist das Urteil des Verfassungsgerichts vom 11. Februar 2013 veröffentlicht worden, wonach die gezielte Videoüberwachung eines Arbeitnehmers im öffentlichen Raum einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Intimsphäre gem. Art. 18 Abs. 4 der spanischen Verfassung darstellt, wenn der betroffene Arbeitnehmer nicht vorzeitig über die Anordnung der konkreten Überwachungsmaßnahme ausdrücklich in Kenntnis gesetzt wurde. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Personalchef der Universität Sevilla die gezielte Videoüberwachung eines Mitarbeiters angeordnet, der im Verdacht stand, es mit der Arbeitszeit nicht so genau zu nehmen. Dazu sollten die Aufzeichnungen der an den öffentlichen Ein- und Ausgängen der Universität befindlichen Videokameras ausgewertet werden. Als sich nach Einsichtnahme des Videomaterials der Verdacht bestätigte, sprach der Rektor der Universität arbeitsrechtliche Sanktionen gegen den Mitarbeiter aus. Dieser klagte gegen die Entscheidung des Rektors und verlor in beiden arbeitsgerichtlichen Instanzen. Schließlich legte er Verfassungsbeschwerde ein. Das Verfassungsgericht hob nun die arbeitsgerichtlichen Urteile und die Entscheidung des Rektors auf. Es stellt fest, dass es zum Kern des Grundrechts auf Intimsphäre gehöre, dass der Bürger im voraus darüber informiert werden müsse, wer und zu welchem Zwecke über seine persönlichen Daten (wie z.B. dem eigenen Bild) verfüge.