Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: LG Hamburg: Adblock Plus darf weiter blocken
27.04.15 09:59Das Landgericht Hamburg hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. 416 HKO 159/14) entschieden, dass die Firma Eyeo GmbH mit ihrem Acceptable Ads Modell nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Geklagt hatten Zeit Online und das Handelsblatt, weil sie durch Ablock Plus ihre werbefinanzierten Onlineangebote wettbewerbswidrig behindert sahen. Das Gericht sah dies anders und ging davon aus, dass Eyeo lediglich ein Werkzeug zur Verfügung stellt und der Nutzer selbst entscheidet, welche Werbung er blocken möchte. Es sei daher kein gezieltes Vorgehen gegen das Onlineangebot der Kläger zu erkennen.
Urteil im Volltext: Nach Veröffentlichung unter diesem Link
Quelle: http://www.telemedicus.info/article/2943-LG-Hamburg-Erster-Erfolg-fuer-Adblock-Plus.html