Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien I: Diensteanbieter für Links nur verantwortlich, wenn er von Behörde auf Rechtsverletzung hingewiesen wurde

09.03.12 01:49

Das Landgericht von Álava hat in letzter Instanz durch Beschluss vom 03. Februar 2012 den Einstellungsbeschluss des Untergerichts in dem Strafermittlungsverfahren gegen den Betreiber der Website „Cinetube“ bestätigt, gegen den wegen Urheberrechtsverletzungen ermittelt worden war; die Website war deshalb drei Jahre lang gesperrt gewesen. Cinetube, einer der führenden Anbieter von kostenlosen Streamings in Spanien, bietet Links u.a. zu urheberrechtlich geschützten Werken an, ohne selbst die entsprechenden Dateien bei sich gespeichert zu haben. Das Landgericht stellte nun fest, dass gem. Art. 17 der Ley 34/2002 der Diensteanbieter nur dann für Hyperlinks zu fremden Inhalten verantwortlich ist, wenn er von einer zuständigen Behörde über die mit den verlinkten Inhalten verbundene Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde. Es bestehe keine Pflicht des Diensteanbieters, von sich aus die verlinkten Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen hin zu überprüfen.