Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Gesetz zum Verbraucherschutz vor Kostenfallen

09.03.12 02:03

Der Bundestag hat am 2. März eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschlossen, die dem besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr dienen soll. Insbesondere der Verbraucherschutz vor Abo- und Kostenfallen im Internet soll so verbessert werden. Konkret sind Unternehmen künftig verpflichtet, die wesentlichen Informationen zu einem Vertrag (speziell den Gesamtpreis einer Bestellung), klar und verständlich in „hervorgehobener Weise“ zur Verfügung zu stellen. Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung eines Unternehmens kommen künftig nur noch dann zustande, wenn die Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass sie sich zu einer Zahlung verpflichten und wenn das Unternehmen sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Das entsprechende Gesetz wurde noch nicht vom Bundespräsidenten gegengezeichnet.