Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos, Autokennzeichen dürfen weiterhin gescannt werden

29.10.14 09:28

Die bayerische Polizei darf vorerst weiter Nummernschilder von Fahrzeugen automatisch erfassen und sie mit Fahndungsdateien abgleichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch eine Berufungsklage gegen diese umstrittene Praxis in letzter Instanz zurückgewiesen.

 

Geklagt hatte ein Informatiker, weil die Erfassung Millionen Autofahrer unter Generalverdacht stelle.

Das Bundesverwaltungsgericht stützt sich in seinen Ausführungen zu dem Fall auf die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Demnach habe der Kläger einen Eingriff in sein grundrechtlich geschütztes Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit" nachweisen können. U.a. wird darüber hinaus im Urteil wie folgt ausgeführt:

Wird das Kennzeichen eines vorbeifahrenden Kraftfahrzeugs von einem Scanner fotografiert und mit den dafür herangezogenen Dateien abgeglichen, ohne dass eine Übereinstimmung festgestellt wird, ist nach Ansicht der Richter "rechtlich und technisch gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden".

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG

Urteil im Volltext: Das Urteil ist nach Veröffentlichung unter folgendem Link erreichbar:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=221014U6C7.13.0