Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Entscheidung des Bundespatentgerichts: Apple verliert wichtiges Patent

06.04.13 19:30

Das Bundespatentgericht, welches das oberste Bundesgericht auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes für die Gewährung, Versagung und den Entzug von Schutzrechten ist und seinen Sitz in München hat, hat jüngst ein Patent, das der amerikanische Elektronik- und Internet-Riese Apple angemeldet hatte, für nichtig erklärt. So entschied der 2. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts erstinstanzlich, dass das Patent „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“  (Europäische Patent Nr. 1 964 022) nichtig sei, da die Merkmale des Patents als nicht technisch anzusehen und im Ergebnis nicht patentfähig seien. Sie dienten lediglich der erleichterten Bedienung der Apple-Geräte und nicht der Lösung eines technischen Problems. Die von Apple eingebrachten Hilfsanträge blieben gleichermaßen erfolglos. Apple unterlag somit im Streit mit Motorola Mobility Germany und der Samsung Electronics GmbH, die gegen das Patent geklagt hatten, und kann nun noch zwecks Berufung vor den BGH ziehen. Die Entscheidung (Aktenzeichen: 2 Ni 59/11 EP verbunden mit 2 Ni 64/11 EP) ist aktuell noch nicht auf der Homepage des Bundespatentgerichts zu finden. Den Link zur Entscheidung reichen wir nach Erscheinen nach.