Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Nutzung von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken

26.11.14 10:22

In der Entscheidung seiner 4. Kammer vom 11.09.2014 hat der EuGH sich zur Nutzung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken geäußert. Heutzutage sind Leser daran gewöhnt, in elektronischen Medien zu lesen. Die wissenschaftliche Recherche findet nahezu ausschließlich in diesem Bereich statt. Öffentliche Bibliotheken reagieren zunehmend auf diese Entwicklung. Sie erfassen ihren Bestand in elektronischen Datenbanken und lassen darin auch elektronisch recherchieren. Sie stellen aber dem Nutzer auch einzelne Werke in eigenständig aufbereiteter digitalisierter Form an Leseplätzen zur Verfügung. Dazu sehen sie sich gemäß § 52b UrhG berechtigt und mit den Vorgaben der Harmonisierungsrichtlinie 2001/29 in Einklang.

Wie weit die Nutzungsmöglichkeit reicht, insbesondere ob der Bibliotheksnutzer das digitalisierte Werk auf einem USB-Stick mit nach Hause nehmen darf, ist von weit reichendem Interesse. Der EuGH hat hierzu klare Antworten gegeben.

Quelle: juris.de 

Hinweis: Die Entscheidung wird in einer der nächsten Veröffentlichungen nochmals besprochen