Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Wirksamkeit eingeholter Einwilligung in Telefonwerbung und Cookie-Nutzung

13.01.16 16:58

Mit Urteil vom 17.12.2015, Az.: 6 U 30/ 15 hat das OLG Frankfurt a.M. über die Wirksamkeit einer im Rahmen eines Gewinnspiels eingeholten Einwilligung in die Datenverarbeitung für Werbezwecke entschieden. Das Gericht sah in der verwendeten Erklärung zur Einwilligung eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB.

Der beklagte Gewinnspielanbieter verlinkte in seiner Einwilligungserklärung auf eine Unternehmensliste mit 59 Unternehmen. Um keine Telefonwerbung zu erhalten, hat der Gewinnspielteilnehmer jedes einzelne Unternehmen von dem er keine Telefonwerbung wünscht, durch einen Klick auf das Feld „Abmelden“ abzuwählen. Hierin sah das Gericht eine unangemessene Benachteiligung des Teilnehmers gem. § 307 Abs. 1 BGB.

In einem weiteren Antrag berief sich der klagende Verbrauchschutzverband hingegen ohne Erfolg darauf, dass ein opt-out Verfahren für eine Einwilligung in die Cookie –Nutzung nicht ausreichen würde.  Beim opt-out-Verfahren muss der Nutzer der Einwilligung (durch Anklicken des Häkchens zu Beginn der Erklärung) widersprechen. Das Gericht sah darin weder einen Verstoß gegen die nationalen Vorschriften des BDSG und des TMG, noch eine Unvereinbarkeit mit der Privacy- Richtlinie und der Richtlinie 2009/13/EG.

Urteil in der Dankenbank Landesrecht Hessen