Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Microsoft wehrt NSL ab

27.05.14 21:06

Microsoft hat sich laut Medienberichten erfolgreich gegen einen vom FBI zugestellten National Security Letter (kurz: NSL) gewehrt. Die sogenannten NSLs werden unter anderem von FBI-Ermittlern an Internet- und Telekommunikationsfirmen geschickt, um an Informationen der Kunden zu gelangen, die bei Ermittlungen im Rahmen der nationalen Sicherheit relevant sein könnten. Sie sind somit eine Form der strafbewehrten rechtlichen Anordnung nach US-Recht. Weil die NSLs Geheimhaltungsklauseln enthalten, die es Microsoft verbieten den betroffenen Kunden über die Maßnahme zu informieren, hat Microsoft hiergegen rechtliche Schritte eingeleitet. Microsoft sieht in dieser Klausel einen Verstoß gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung. Nachdem Microsoft Klage einreichte zog das FBI den NSL zurück. Dies geht laut Medienberichten auf Informationen aus freigegebenen Akten des US-Bundesgerichts von Seattle hervor.