Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: OLG Köln verbietet irreführenden Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo

08.03.16 12:44

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 03.02.2016 (AZ 6 U 39/15) infolge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV, Pressemitteilung vom 02.03.2016) entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos über eine Premium-Mitgliedschaft inklusive kostenlosem Videostreaming mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden darf.

Das Abo ging im Anschluss an den Probemonat, sofern keine Kündigung erfolgte, in ein kostenpflichtiges Abo zu 7,99€/Monat über. Die Richter schlossen sich der Ansicht des VZBV an, wonach der Bestellbutton den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB nicht genügt. Der Button weise nicht ausdrücklich auf die Zahlungspflicht hin und sei überdies irreführend. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei.

Überdies monierten die Richter, dass Amazon vor der Bestellung keinen Gesamtpreis angegeben hatte, wenn sich der Kunde für ein Paket aus Prime-Abo und einem zusätzlichen Abo eines DVD-Verleihs entschied. Nur die Einzelpreise zu nennen reiche bei Paketangeboten nicht aus.

Beitrag im Beck-Blog

Meldung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)