Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: EuGH-Urteil zu gerichtliche Zuständigkeiten bei Urheberrechtsverletzungen

13.11.13 11:58

Grundsätzlich kann ein Beklagter innerhalb der EU nur vor Gerichten seines Heimatlandes verklagt werden. Dies gilt jedoch nicht für unerlaubte Handlungen. Hierbei kann der Kläger auch dort klagen, wo der Schaden eingetreten ist oder einzutreten droht. Dies umfasst nach der Rechtssprechung des EuGH, sowohl den Handlungs-, als auch den Erfolgsort. Die Problematik bei Urheberrechtsverletzungen im Internet besteht nun darin, dass der Schaden fast überall in der Welt und vor allem überall in der EU eintreten kann. Fraglich war deshalb lange, ob und  in welchem Umfang ein angerufenes nationales Gericht über Schadenersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen entscheiden können. In dem vom Europäischen Gerichtshof zu beurteilenden Fall hatte ein britischer Staatsbürger, ein Musiker der in Frankreich lebt,  ein Unternehmen in Österreich vor französischen Gerichten erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Die  österreichische Firma hatte Tonträger mit Aufnahmen, die der Kläger vor etlichen Jahren komponiert, produziert und aufgenommen hatte, hergestellt und anschließend über zwei weitere Firmen in Großbritannien im Internet vertrieben. Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass das in Frankreich angerufene Gericht über den Schaden befinden konnte, der in dem gesamten Hoheitsgebiet des Staates entstanden war, in dem es seinen Sitz hat. Hier also ganz Frankreich.