Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Deutsche Bundesbank
30.11.99 12:00Art 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (BGBl I S. 330) sieht ab dem 1. Mai 2000 eine Änderung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB
dahingehend vor, dass eine Geldschuld während des Verzugs für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist. Aktuelle
Informationen über den Basiszinssatz (und andere Zinssätze) bietet die Deutsche Bundesbank unter www.bundesbank.de/de/presse/faq/zinssatz.htm.
Auf den Seiten der Deutschen Bundesbank findet der Jurist auch sonst reichhaltige Informationen. Man kann die Monatsberichte im pdf-Format abrufen und sich rund um den Euro kundig machen, mit "Umstellungsmodalitäten und Rechtsgrundlagen".
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