Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Stellungnahme der European Copyright Society zum Hyperlinking

21.02.13 14:16

Die European Copyright Society (kurz: ECS), die im Januar 2012 gegründet wurde und als Plattform zur unabhängigen und kritischen Befassung mit dem europäischen Urheberrecht dienen soll, hat eine 17 Seiten umfassende Stellungnahme zum Hyperlinking veröffentlicht. Die Stellungnahme befasst sich unter anderem mit der Frage, ob Hyperlinking eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2001/29/EG) darstellt. Im Ergebnis verneint die European Copyright Society dies in ihrer Stellungnahme. So stelle der Einsatz von Hyperlinks keine Wiedergabe, sondern lediglich eine Hilfestellung bei der Suche von Werken dar. Ebenso befasst sich die Stellungnahme mit drei weiteren Fragen zum Hyperlinking, die dem Europäischen gerichtshof vom Svea hovrätt, einem der sechs Hovrätter bzw. Berufungsgerichten in Schweden, in einem Vorlageverfahren (Svensson and Others, Az.: C-466/12) gestellt wurden. Das Verfahren soll klären, ob eine Ausweitung des Urheberschutzes durch die Nationalstaaten über die Regelungen des Art. 3 Abs. 1 der Urheberrechtsrichtlinie hinaus möglich ist.