Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: ADR-Richtlinie und ODR-Verordnung veröffentlicht
29.06.13 16:49Die Europäische Union macht weitere Fortschritte bei der Förderung außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren. So wurden kürzlich die Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013), ihrem englischen Namen folgend (Online Dispute Resolution, oder kurz: ODR) auch als ODR-Verordnung bekannt, und die Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Richtlinie 2013/11/EU) oder auch ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution) genannt, veröffentlicht. Die Verordnung tritt demnach in 20 Tagen in Kraft. ADR-Verfahren sollen Verbrauchern eine außergerichtliche Alternative zur Beilegung von Streitigkeiten bei allen Arten von Einkäufen, Bestellungen und geschäften bieten. ganz gleich ob online oder offline. Doch insbesondere im Bereich des Onlinehandels soll eine einheitliche Plattform, die an das EU-Portal „Yourope“ angekoppelt werden soll, die Nutzung von ADR-Verfahren fördern. Die ADR-Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung einheitlicher Standards auf dem Gebiet alternativer Streitschlichtungs- und Beilegungsverfahren. Der grenzüberschreitende Onlinehandel im europäischen Binnenmarkt soll hierdurch weiter gestärkt werden.