Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: WLAN-Sabotage in den USA

21.01.15 09:54

Die Hotelkette "Marriot", die durch das Blocken fremder WLAN-Hotspots in ihren Räumlichkeiten aufgefallen war, hat im Verfahren der US-Amerikanischen Regulierungsbehörde FCC offenbar klein bei gegeben. Die Hotelkette will künftig grundsätzlich von der Blockierung fremder WLAN-Hotspot absehen. Dabei behält sich die Hotelkette aber vor, WLANs ausnahmsweise doch zu blockieren, wenn sich diese in hoteleigenen Konferenzräumen befinden.

http://www.heise.de/security/meldung/Marriott-Hotels-wollen-kuenftig-keine-fremden-WLANs-mehr-stoeren-2519507.html

Ursprüngliche Meldung von 07.01.2015

Zum Thema Störung persönlicher WLAN-Hotspots von Hotelgästen durch Hotelbetreiber gibt es eine neue Entwicklung:

Die zuständige US-Regulierungsbehörde "Federal Communications Commission" hat in  einem offiziellen Schreiben klargestellt, dass die WLAN-Technik und damit auch die privaten WLAN-Zugänge einen elementaren Zugang zum Internet darstellen. Dabei stellt sie insbesondere heraus, dass das absichtliche oder böswillige Stören solcher Hotspots illegal sei. Wer zuwiderhandele habe mit hohen Geldstrafen zu rechnen. Legal sei das Stören nur, wenn die Sicherheit des eigenen Netzwerks gefährdet wäre. Zuwiderhandlungen können per Telefonat oder über die offizielle Seite der FCC gemeldet werden.

http://transition.fcc.gov/Daily_Releases/Daily_Business/2015/db0127/DA-15-113A1.pdf

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Absichtliche-WLAN-Stoerungen-FCC-blaest-zur-Attacke-2535283.html