Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: WLAN-Sabotage in den USA
21.01.15 09:54Die Hotelkette "Marriot", die durch das Blocken fremder WLAN-Hotspots in ihren Räumlichkeiten aufgefallen war, hat im Verfahren der US-Amerikanischen Regulierungsbehörde FCC offenbar klein bei gegeben. Die Hotelkette will künftig grundsätzlich von der Blockierung fremder WLAN-Hotspot absehen. Dabei behält sich die Hotelkette aber vor, WLANs ausnahmsweise doch zu blockieren, wenn sich diese in hoteleigenen Konferenzräumen befinden.
http://www.heise.de/security/meldung/Marriott-Hotels-wollen-kuenftig-keine-fremden-WLANs-mehr-stoeren-2519507.html
Ursprüngliche Meldung von 07.01.2015
Zum Thema Störung persönlicher WLAN-Hotspots von Hotelgästen durch Hotelbetreiber gibt es eine neue Entwicklung:
Die zuständige US-Regulierungsbehörde "Federal Communications Commission" hat in einem offiziellen Schreiben klargestellt, dass die WLAN-Technik und damit auch die privaten WLAN-Zugänge einen elementaren Zugang zum Internet darstellen. Dabei stellt sie insbesondere heraus, dass das absichtliche oder böswillige Stören solcher Hotspots illegal sei. Wer zuwiderhandele habe mit hohen Geldstrafen zu rechnen. Legal sei das Stören nur, wenn die Sicherheit des eigenen Netzwerks gefährdet wäre. Zuwiderhandlungen können per Telefonat oder über die offizielle Seite der FCC gemeldet werden.
http://transition.fcc.gov/Daily_Releases/Daily_Business/2015/db0127/DA-15-113A1.pdf