Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Rechtswidriges twittern der Polizei

13.07.15 15:40

Bei der Polizei ist es zur Zeit im Trend zu verschiedenen Anlässen Informationen in den sozialen Netzwerken zu verbreiten. Insbesondere Twitter erfreut sich dabei großer Beliebtheit. Die Frankfurter Polizei veröffentlichte beispielsweise zahlreiche Fotos und Statements rund um die Proteste gegen die Eröffnung der neuen EZB-Zentrale in Frankfurt. Doch darf die Polzei das überhaupt?

 

Dr. Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt kommt in einem Artikel in der Zeit zu einem klaren Ergebnis und hält den Einsatz von sozialen Netzwerken in vielen Fällen für rechtswidrig. Zum einen fehle eine klare Ermächtigungsgrundlage, zum anderen verletzte die Polizei regelmäßig die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen und missachte die Gebote der Sachlichkeit und Richtigkeit, die das BVerfG im sog. OSHO-Beschluss (Beschluss vom 26. Juni 2002 · Az. 1 BvR 670/91) aufgestellt hat. Auch die Verpflichtung zur politischen Neutralität, die das BVerfG in der "Brokdrof-Entscheidung" entwickelt hat, werde in einigen Fällen missachtet. Rund um die Proteste in Frankfurt hatte die Polizei beispielsweise Behauptung aufgestellt, die sich im Nachhinein als falsch herausstellten oder nicht zu beweisen waren.