Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts – Ermittlung des Grundbesitzwertes

11.06.14 13:25

Das niedersächsische Finanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass die bisherige Praxis der niedersächsischen Finanzämter bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes zum Zwecke der Festsetzung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unzureichend ist. Bisher nutzen die Finanzämter in Niedersachsen vornehmlich die von Gutachterausschüssen für Grundstückswerte im Internet bereitgestellten Immobilien-Preis-Kalkulatoren. Laut Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts sind die Finanzämter angehalten eine Ermittlung des Grundbesitzwertes über ein Vergleichsverfahren zu ermitteln. Andernfalls könnten die Vorgaben des § 183 Abs. 1BewG nicht erfüllt werden. Weitere Details zur Entscheidung können die nachfolgend verlinkten Pressemitteilung des niedersächsischen Finanzgerichts entnommen werden. Zudem kann das Urteil im Volltext unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden.