Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: "Grafik anzeigen" verboten!
05.02.14 20:35Das LG Köln, das zuletzt wegen der Freigabe der IP-Adressen in den sog. Redtube-Fällen heftig in der Kritik stand, sorgt erneut mit einer Entscheidung für Aufmerksamkeit. In einer aktuellen Entscheidung hat das Gericht bzgl. des Urheberpersönlichkeitsrechts festgestellt, dass in den ABG von Pixelio.de (einem Anbieter für lizenzfreie Bilder) nicht ausreichend geregelt ist, dass der Urheber auf die Nennung seines Namens verzichtet, wenn das Bild im Kontextmenü des Browsers geöffnet wird. Sollte sich diese Ansicht auch in anderen Fällen durchsetzen, könnten Website-Betreiber vor einer neuen Abmahnwelle stehen.
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