Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Warum der Blick in den SPAM-Ordner Pflicht ist – Urteil des LG Bonn vom 10. Januar 2014

22.07.14 00:30

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 10. Januar 2014 (Az.: 15 O 189/13) entschieden, dass bei Nutzung einer E-Mailadresse im geschäftlichen Verkehr der SPAM-Ordner einmal täglich auf fehlerhafte Aussortierung geprüft werden muss. Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt es versäumt eine E-Mail der Gegenseite an seine Mandantin weiterzuleiten, weshalb außergerichtliche Vergleichsverhandlungen scheiterten und ein erheblicher Schaden entstand. Der Rechtsanwalt hatte vor Gericht versucht sich damit zu entschuldigen, dass die Nachricht in einem SPAM-Ordner gelandet sei.