Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Urteil zur Verantwortlichkeit eines p2p-Software-Entwicklers
11.01.12 22:16Der Juzgado de lo Mercantil von Madrid hat durch erstinstanzliches Urteil vom 25. November 2011 entschieden, dass der Entwickler einer p2p-Software nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann, die von Anwendern dieser Software begangen wurden. Dabei berief sich das Gericht vor allem auf das Berufungsurteil der Audiencia Provincial de Barcelona im Fall „Indice-web.com“ (siehe JIPS-Nachricht vom 27.07.2011), wonach der Betreiber einer Website, die Links zu p2p-Netzwerken bereithält, nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann, die von den Nutzern des p2p-Netzwerks begangen wurden. In dem nun zugrundeliegenden Fall hatten die internationalen Plattenfirmen Sony, Warner, Universal und EMI sowie die spanische Sektion des Weltverbandes der Phonoindustrie (IFPI) Schadensersatzklage gegen den Entwickler der p2p-Software Blubster, ManolitoP2P und Piolet in Höhe von 13 Millionen EUR erhoben. Die Klage wurde vom Gericht unter Berufung auf die fehlende Haftbarkeit des Beklagten vollumfänglich abgewiesen.