Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Fingerabdrücke vom Auskunftsverweigerungsrecht nicht geschützt
05.11.14 12:00In den USA wurde nun erstmals ein Gericht, das Bezirksgericht Virginia Beach, über den Umgang mit per Fingerabdruck geschützten Smartphones entschieden. Danach gelte das Auskunftsverweigerungsrecht nur für Kenntnisse und Wissen, aber nicht für physische Objekte (z.B.: Handschriftproben, DNA-Profile). Damit sei der Fingerabdruck im Gegensatz zu Passwörtern nicht geschützt. Aufgrund dieser Entscheidung kann von Verdächtigen verlangt werden, ein Smartphone, das mittels Fingerabdrucksensor gesperrt ist, zum Zwecke von Ermittlungen freizuschalten.
Vor einigen Wochen haben FBI-Chef und US-Justizminister die Bemühungen von Apple und Google, Verschlüsselungsmethoden für Mobilgeräte zu verbessern, bereits als Vereitelung der Strafverfolgung kritisiert.