Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Datenschutz – Frankreich
21.06.11 01:22Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat erstmals die Nutzung eines, auf der kombinierten Erfassung zugleich der Fingerabdrücke sowie des Venenverlaufs der Hand basierenden, Gerätes zugelassen. Das Gerät soll im Bereich der Zugangskontrolle zum Arbeitsplatz Nutzung finden. Es handelt sich dabei um die erste Anfrage betreffs der Nutzung eines Gerätes, das auf zwei biometrischen Erkennungssystemen zugleich basiert. Die CNIL begründete ihre Entscheidung mit dem Risiko eines möglichen Identitätsdiebstahls, das, so die CNIL weiter, mit der simultanen Nutzung zweier Erkennungssysteme minimiert werden könne. Zugleich wies die CNIL darauf hin, dass diese Genehmigung lediglich für die beantragende Firma gelte. Andere Organisationen, die den Einsatz eines solchen oder eines vergleichbaren Geräts wünschen, müssten dies gesondert beantragen.