Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Urteil: EuGH erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig

09.04.14 22:01

In einer lang erwarteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Woche die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (ABl. L 105, S. 54) für ungültig erklärt. Sie beinhaltet nach Auffassung des EuGH einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.
Derweil geht die politische Diskussion über das Erfordernis der VDS in eine nächste Runde. So will der Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas nach der Entscheidung des EuGH vorerst keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorlegen. In einer Mitteilung teilte Maas mit "Ich begrüße das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes. [...] Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen". Andere Stimmen aus den Reihen der Innenminister der Länder halten dagegen an Ihrer Forderung nach einem ermittlungstechnischen Werkzeug wie der Mindestspeicherfrist fest und sehen Deutschland nunmehr in der Verantwortung eine rechtliche umsetzbare Alternative zu suchen und auf europäischer Ebene voranzutreiben.

Eine Video-Aufnahme von der Urteilsverkündung ist unter diesem Link abrufbar. Die Pressemitteilung kann hier abgerufen werden. Der Volltext der Endscheidung steht unter dem folgenden Link zum Abruf bereit.