Analyse des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung

In einem Urteil vom 8. April 2014 hat der EuGH entschieden, dass die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung ungültig ist. Rechtsanwalt Sebastian Schweda, Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR), erläutert in einer Kurzanalyse, auf welche Erwägungen der EuGH sein Urteil gestützt hat und was die Entscheidung für das Modell der Vorratsdatenspeicherung in der EU bedeutet. Die Kurzanalyse kann unter dem nachfolgenden Link kostenlos und frei abgerufen werden.

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