Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat zum 01.01.2008 die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Bis auf wenige Ausnahmen muss jeder, der in Saarbrücken einen Zweitwohnsitz innehat, also auch Studenten, diese Aufwandssteuer zahlen. Erklärungsformulare werden ab dem 01.02.2008 an den Hauptwohnsitz verschickt.