Zum 01. August tritt das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischenGeschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes, das bereits am 16. Mai verkündet wurde, in Kraft. Entgegen manch anderer Berichterstattung kommt nach der neuen Fassung des §312g Abs. 4 BGB ohne Berücksichtigung der neuen Vorgaben kein wirksamer Kaufvertrag zustande. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Umsetzung der sogenannten „Button-Lösung“ für alle Online-Händler.