Mehrere Schulen wurden vom Präsidenten der französischen Datenschutzbehörde CNIL angehalten ihre Videoüberwachungsanlagen zu modifizieren. Während einiger Kontrollen wurde durch die CNIL festgestellt, dass die Schulen rund um die Uhr Orte wie den Pausenhof, den Innenhof oder das
Foyer mit ihren Anlagen filmten und somit Personal wie Schüler unter ständige Beobachtung setzten. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen. Tatsächlich sei die Sicherheit der Schüler und des Personals auch durch weniger schwerwiegende Eingriffe sicher zu stellen; mitunter sei hier an
die Sicherung der Eingänge oder auch an die Videoüberwachung nur der Eingänge zu denken, so die CNIL. Eine permanente Überwachung sei hingegen nur an Schulen denkbar, an denen es wiederholt und häufiger zu böswilligen Handlungen gekommen ist.