Das Landgericht Berlin hat ein im September 2013 ergangenes Versäumnisurteil gegen Facebook bestätigt. Das Gericht stützt mit dem Urteil die Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): Nutzer werden in Facebooks App-Zentrum nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe an App-Anbieter informiert. Die Einwilligung erfolgt nicht bewusst und ist damit rechtswidrig.
Quelle: http://www.vzbv.de/14048.htm
Urteil im Volltext: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/facbook_app_zentrum-urteil-lg_berlin-2014-10-28.pdf
Hinweis: Das Urteil ist wohl noch nicht rechtskräftig, der vzvb rechnet aktuell damit, dass Berufung eingelegt wird.