Die „Verordnung zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof“ (EAPatV) wurde am 22. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. März 2010 in Kraft. Laut Verordnung können das Patentamt, das Patentgericht und der BGH soweit er für Verhandlungen und Entscheidungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Patentamts zuständig ist, gemäß Â§ 1 Verfahrensakten ganz oder teilweise auch elektronisch zu führen.