Am 13. Juni 2014 findet an der Universität des Saarlandes eine Tagung zum Thema "Der NRW-Entwurf für ein Verbandsstrafgesetzbuch – das Konzept und seine Folgefragen" statt. Mit Hilfe eines Verbandstrafgesetzbuches soll es in Zukunft möglich sein, nicht nur – wie bisher – natürliche Personen bestrafen zu können, sondern auch Unternehmen. Diese Einführung eines Unternehmensstrafrechts hätte weitreichende Folgen für das bisherige Sanktionssystem im Strafrecht. Weitere Informationen könne dem nachfolgend verlinkten Flyer entnommen werden. Der Entwurf des Landes NRW kann unter dem zweiten Link abgerufen werden.