Der Supreme Court von New Jersey hat am 21. April bestätigt, dass ein Nutzer von seinem Provider erwarten kann, dass dieser seine Privatsphäre schützt. Dies bedeutet, dass ein Provider nur Informationen herausgeben darf, wenn eine gültige strafbewährte Vorladung (engl. valid subpoena) gegen ihn vorliegt.
In dem zugrunde liegenden Fall, hatte eine Firma den Verdacht, dass ein kurz zuvor entlassener Mitarbeiter die Website des Unternehmens nach seiner Kündigung zum Negativen verändert hatte. Bei dem Versuch des Geschäftsführers die Daten des Nutzers in Form der IP-Adresse zu erlangen war eine Subpoena von einer unzulässigen Stelle ergangen. Dennoch hatte der Provider die Nutzerdaten herausgegeben. Diese sollten anschließend in einem Zivilprozess verwendet werden.
Der Supreme Court bestätigte nun jedoch, dass rechtswidrig erlangte Informationen auch in den Zivilprozess keinen Eingang finden dürfen. Das Gericht begründet dies unter anderem damit, dass die Informationen die ein Provider über einen User besitzt, sein komplettes Internetleben preisgeben können und somit in teils sehr intime und private Bereiche des Lebens eines Menschen eingreifen. Interessant ist dies auch in Hinblick auf das vor kurzem in Deutschland verabschiedete Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums, welches unter weit geringeren Vorraussetzungen einem Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegen einen Provider zusagt, solange der Beklagte gewerblich gehandelt haben soll.