Zwei Entscheidungen der jüngsten Zeit könnten dazu führen, dass die Auslegung von Sektion 230 Abschnitt c Absatz 1 des CDA (Communications Decency Act), welcher die Ausprägung der Meinungsfreiheit im Internet regeln sollte, geändert wird. Bisher wurde dahingehend interpretiert, dass der Betreiber eines Blogs, Forums oder einer beliebigen Web-2.0-Seite vor Forderungen gegen ihn auf Grund von Rechtsverstößen, die ein User auf seiner Seite beispielsweise in einem Posting oder Kommentar begangen hat, geschützt ist.
In der ersten wichtigen Entscheidung hat Richter Joseph N. Laplante einer Frau einen Anspruch gegen Friendfinder Network Inc. bescheinigt, weil ein anderer User ein Profil mit einem Nacktbild der Frau erstellt hatte. In erster Instanz wurde Friendfinder noch Immunität auf Grund des CDA beschieden, in zweiter Instanz entschied Richter Laplante jedoch, dass die Berufung der Frau auf das Recht am eigenen Bild unter das Urheberrecht fällt und der CDA dem Betreiber einer Seite keine Immunität bei Urheberrechtsverletzungen gewähre.
Die zweite Entscheidung betrifft das Onlineportal Roommates mit dem Menschen nach Mitbewohnern mit ähnlichen Interessen suchen können. Roommates wurde von Fair Housing Council of San Fernando Valley angeklagt, da einige Benutzer der Webseite diskriminierende Äußerungen in ihren Suchprofilen eingestellt hatten. Der Court of Appeals bestätigte nun ein vorangegangenes Urteil gegen Roommates, welches dem Betreiber keine Immunität auf Grund des CDA gewährt hatte. Grund ist, dass eine Berufung auf die Immunität durch den CDA voraussetzen würde, dass der Betreiber des Portals keinen Anlass zur Übertretung eines Rechts gegeben hat. Roommates hätte jedoch durch die Abfrage von Daten wie dem Alter, Geschlecht und Herkunft beim Erstellen eines Suchprofils direkt die Grundlage für die diskriminierenden Profile gegeben.
Diese zwei Entscheidungen könnten den bisher weitgehenden Schutz eines Betreibers einer unmoderierten Webseite vor den Vergehen seiner Nutzer in den USA nun aufweichen.