In einer lang erwarteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Woche die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (ABl. L 105, S. 54) für ungültig erklärt. Sie beinhaltet nach Auffassung des EuGH einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.
Derweil geht die politische Diskussion über das Erfordernis der VDS in eine nächste Runde. So will der Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas nach der Entscheidung des EuGH vorerst keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorlegen. In einer Mitteilung teilte Maas mit "Ich begrüße das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes. […] Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen". Andere Stimmen aus den Reihen der Innenminister der Länder halten dagegen an Ihrer Forderung nach einem ermittlungstechnischen Werkzeug wie der Mindestspeicherfrist fest und sehen Deutschland nunmehr in der Verantwortung eine rechtliche umsetzbare Alternative zu suchen und auf europäischer Ebene voranzutreiben.
Eine Video-Aufnahme von der Urteilsverkündung ist unter diesem Link abrufbar. Die Pressemitteilung kann hier abgerufen werden. Der Volltext der Endscheidung steht unter dem folgenden Link zum Abruf bereit.