Das OLG Schleswig-Holstein hat in einem bislang nicht rechtskräftigen Urteil vom 05.06.2014 (Az. 16 U (Kart) 154/13) eine vertragliche Einschränkung von Vertriebswegen durch Herstellerfirmen für rechtswidrig erklärt. Das OLG Schleswig-Holstein wies die Klage gegen ein entsprechendes Unterlassungsurteil des LG Kiel zurück. Der im Ausgangsverfahren verklagte Hersteller Casio darf demnach die nachfolgende Klausel nicht mehr in seinen Händlerverträgen verwenden:
„Der Verkauf über so genannte ‚Internet-Auktionsplattformen’ (z. B. eBay), Internetmarktplätze (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“