Die Bundesregierung hat vergangene Woche den Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG) beschlossen. Kernstück dabei ist das neu verfasste Telemediengesetz (TMG). Ziel des Gesetzes ist die Vereinfachung des Internetrechts, das bisher in den gesetzlichen Regeln des Teledienstgesetzes ,des Teledienstedatenschutzgesetzes und des Mediendienste-Staatvertrages enthalten ist. Das Telemediengesetz soll die bisherigen Einzelgesetze ersetzen. Kritiker, unter anderem die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, fordern, dass in dem neuen Telemediengesetz der Verbraucherschutz gestärkt werden müsse. Die Sammlung und Aufzeichnung von Daten im Internet solle auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dieser Aspekt fehle gänzlich im TMG.