Der oberste Gerichtshof der Türkei hat entschieden, dass die von der Kommunikationsbehörde verhängte Blockade verfassungswidrig ist. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem 26. Artikel der türkischen Verfassung: „Jeder hat das Recht, seine Gedanken und Meinungen in Sprache, Schrift, Bildern und anderen Medien einzeln oder gemeinsam auszudrücken und zu verbreiten.†Jedoch ist es fraglich, ob die Regierung das Urteil dementsprechend umsetzen wird. Sie hatte schon eine vorinstanzliche Entscheidung zur Aufhebung der Sperre vom 9. April ignoriert. Die Aufsichtsbehörde für Telekommunikation machte von ihren neuen Befugnissen Gebrauch, die ihr ein Anfang Februar verabschiedetes Gesetz einräumte. Durch dieses Gesetz kann sie innerhalb von vier Stunden nach Erhalt einer Beschwerde den Zugang zu einer Website blockieren. Dieses Gesetz wurde daraufhin vielfach kritisiert und als Mittel zur Legalisierung der Internetzensur scharf attackiert. Der oberste Gerichtshof der Türkei hat sich zwischenzeitlich selbst einen Account bei Twitter eingerichtet und bereits mehr als hunderttausend Follower gesammelt.
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- http://www.anayasa.gov.tr
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