In dieser Woche stimmt der Kongress über den Ende Mai vom Senat verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes ab. Spanien war durch Spruch des Europäischen Gerichtshofs vom 28. April 2005 dazu verurteilt worden, bis spätestens Mai 2006 die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft in nationales Recht umzusetzen. Nachdem die Regierung im August letzten Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt hatte (siehe Nachricht vom 15.09.2005), wurde im Senat und im Kongress mehrfach über Änderungsvorschläge beraten. Die Initiative „Todos contra el Canon“ hat inzwischen mehr als 280.000 Unterschriften gegen das Gesetzesvorhaben gesammelt. Sie wendet sich vor allem dagegen, dass Produkte, die dazu geeignet sind, private Kopien digitaler Art zu erstellen, mit einer Urheberrechtsabgabe belegt werden sollen. Im Gegensatz zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf sieht der nun zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf auch die Möglichkeit vor, Urheberrechtsabgaben auf CD- und DVD-Rohlinge zu erheben.