Inhaber von Urheberrechten erhalten künftig in Spanien Geld von Herstellern, Importeuren und Händlern, wenn diese Produkte und Geräte vertreiben, die dazu geeignet sind, private Kopien digitaler Art zu erstellen, zum Beispiel von Musiktiteln oder Büchern. Das spanische Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) hat einen entsprechenden bereits genehmigten Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes auf seiner Website veröffentlicht. Nach Art. 25 Nr. 7 b sind CD-Roms allerdings ausdrücklich von der Urheberrechtsabgabe ausgeschlossen.