Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht berichtet in einer Pressemitteilung von der erfolgreichen Einführung einer elektronischen Apostille in Spanien. Demnach ist Spanien der weltweit zweite Staat, der das sonst durch administrativ und zeitlich hohen Aufwand bekannte Apostillen-Verfahren modernisiert hat. Zu der Einführung gehören die Ausstellung und Verwendung von elektronischen Apostillen (E-Apostillen) und die elektronische Registrierung von Apostillen in einem E-Register, das online zugänglich ist. Die Einführung eines vergleichbaren Systems in Deutschland ist bislang nicht angekündigt.