In dem aktuell bei Europäischen Gerichtshof anhängigen Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen C-128/11 (Oracle ./. Usedsoft) hat der französische Generalanwalt Yves Bot nun seine Schlussanträge vorgestellt. Der Fall ist von besonderem Interesse, weil nach der vom Generalanwalt Bot vertretenen Auffassung sich einerseits ein Softwarehersteller nicht gegen den Verkauf gebrauchter Kopien wenden können soll, dem Download von bereits gebrauchten Lizenzen aus dem Internet hingegen schon, zumindest wenn diese die Erstellung einer de facto neuen Kopie ermöglichen. Die endgültige Entscheidung des EuGH wird erst in der zweiten Jahreshälfte erwartet.