Sammelanderkonten: Aktueller Stand und Ausblick

Sammelanderkonten: Aktueller Stand und Ausblick

Die Regelungen zum automatischen Informationsaustausch (CRS) hätten ursprünglich dazu geführt, dass Sammelanderkonten deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als meldepflichtig eingestuft worden wären. Um die anwaltliche Praxis und insbesondere die Abwicklung treuhänderischer Mandate nicht zu gefährden, reagierte das Bundesministerium der Finanzen mit einem Nichtbeanstandungserlass. Banken, die diese Konten weiterhin nicht meldeten, wurden vorübergehend nicht sanktioniert. Nach intensiven Gesprächen zwischen BRAK, DAV und BMJV wurde diese Übergangsregelung nun bis zum 31.12.2026 verlängert.

Parallel rücken technologische Lösungsansätze in den Fokus. KI-gestützte Tools können die Aufsichts- und Prüfpflichten der Rechtsanwaltskammern deutlich erleichtern – etwa durch automatisierte Mustererkennung, frühzeitige Identifikation auffälliger Transaktionen oder die Unterstützung bei der Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben.

Als dauerhafte Lösung hat die BRAK ein Konzept für ein zentrales elektronisches System vorgelegt. Über standardisierte Bankenschnittstellen sollen relevante Transaktionsdaten geprüft und Auffälligkeiten automatisch an die zuständige Kammer übermittelt werden. Dieses Modell soll Anwaltsrecht, Geldwäscheprävention und Datenschutz langfristig miteinander in Einklang bringen.

Quellen:

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/recht-gesetz/sammelanderkonten-silberstreif
https://brf.be/national/1925029
https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2025/ausgabe-13-2025-v-2662025/fiu-jahresbericht-weniger-aber-bessere-geldwaesche-verdachtsmeldungen
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/die-anwaltschaft-benoetigt-weiterhin-sammelanderkonten